Die Rückzahlung des Zertifikats bei Fälligkeit orientiert sich an
der Kursentwicklung des Basiswertes in Bezug auf den Basispreis von
125,00 EUR. Steigende Kurse werden nicht berücksichtigt, fallende
Kurse werden dem Anleger angerechnet. Im besten Fall wird dem
Anleger also der Nennwert zurückgezahlt.
Falls sich der Basiswert bis zur Fälligkeit negativ entwickelt
hat, greift unter Umständen der Sicherungsmechanismus des
Zertifikats. Solange der Basiswert während der Beobachtungsperiode
die Schwelle von 100,00 EUR nicht berührt oder unterschreitet, wird
das Zertifikat zum Nennwert zurückgezahlt. Ansonsten wird dem
Anleger eine vorher festgelegte Anzahl des Basiswertes
geliefert.