Zwischenmitteilung: Enerxy AG: Zwischenmitteilung im zweiten Halbjahr 2014

Freitag, 21.11.2014 17:35 von DGAP - Aufrufe: 437

Enerxy AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG 21.11.2014 17:30 Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Zwischenmitteilung nach §37x WpHG Aktivitäten der Enerxy AG im zweiten Halbjahr 2014: a) Geschäftstätigkeit der Enerxy AG b) Steuerliche Situation der Enerxy AG c) Maßnahmen zur Liquiditätssicherung d) Beschlussvorlage an die Hauptversammlung vom 9. Dezember 2014 zur Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft e) Ausblick 2014 a) Die Geschäftstätigkeit der Enerxy AG wurde im Bereich des Umweltschutzes fortgesetzt. Insbesondere dem Einsatz von westlicher Technologie zur Luftreinhaltung kommt derzeit in China große Bedeutung zu. Die Gesellschaft hat sich intensiv um die Vermittlung von Filtertechnologie bemüht, die u.a. in Kohlekraftwerken zum Einsatz kommen soll, um die Feinstaubbelastung der Luft zu verringern. b) Nachdem die Gesellschaft bereits seit April 2013 mit dem Finanzamt aktiv die Klärung der umsatzsteuerlichen Sachverhalte aus den Jahren 2008-2010 betrieben hatte, kam es im Verlauf des zweiten Halbjahres 2014 zu Entscheidungen, die auf die Zukunft der Gesellschaft potenziell großen Einfluss haben könnten. Das Finanzamt stellt die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft der Enerxy AG bzw. ihrer Vorgängerin (Business Media China AG) in Frage. Hieraus ergibt sich nach Auffassung der Finanzbehörde die Verpflichtung, einen Teil der in den betroffenen Jahren gezogenen Vorsteuer zuzüglich Zinsen zurückzuerstatten. Um bereits im Vorfeld eines Bescheids die Auswirkungen für die Gesellschaft zu begrenzen, hatte die Enerxy AG einen Antrag auf abweichende Festsetzung der Steuer gestellt, der allerdings im August abgelehnt wurde. Die Steuerbescheide ergingen dann ebenfalls im August in Höhe von ca. TEUR 375,0 zuzüglich darauf entfallende Zinsen. Die Gesellschaft hat gegen diese Bescheide Rechtsmittel eingelegt. Zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung der Bescheide war die Enerxy AG gezwungen, einen Teil der Restforderung aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group LLC an das Finanzamt abzutreten. Dies war überhaupt die Voraussetzung damit die Verhandlungen in der Sache weitergeführt werden konnten. Die Gesellschaft versucht weiterhin mit dem Finanzamt Einigung über die Bewertung der Unternehmereigenschaft der Jahre 2008-2010 sowie der Jahre 2011-2014 zu erzielen. Außerdem stehen noch einige kontroverse Feststellungen aus dem vorläufigen Bericht der Betriebsprüfung zur Klärung an. c) Aufgrund der kritischen Situation im Hinblick auf die Steuern ist die Liquidität der Gesellschaft stark angespannt. Zwar wurden die Forderungen aus Leistungen des Jahres 2013 vollständig beglichen, jedoch lehnt die Golden Tiger Investment Ltd. als Hauptaktionärin der Gesellschaft die Inanspruchnahme der gewährten Kreditlinie zur Begleichung der Steuerschuld der Jahre 2008-2010 ab, da sie in diesen Jahren noch keine Aktionärin der Enerxy AG war. Somit blieb lediglich der Ausweg, werthaltige Gegenstände des Anlagevermögens der Gesellschaft zu veräußern. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Anteile an der BMC China Co. Ltd., Beijing, der BMC Advertising Co. Ltd., Beijing, sowie der Enerxy Environmental Protection Technology Ltd., Road Town, British Virgin Islands veräußert. Die Veräußerungen stehen jedoch unter dem Zustimmungsvorbehalt der Hauptversammlung am 9. Dezember 2014. Die Verkaufserlöse sollen die Fortführung des Geschäftsbetriebs bis zum Eingang der noch offenen Kaufpreisrate aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group, LLC im März 2015 ermöglichen. Ein Teil der Zahlung aus dem Verkauf der Anteile an der CURRENT Group, LLC muss jedoch zur Begleichung der Steuerverbindlichkeiten der Gesellschaft eingesetzt werden. d) Die Hauptversammlung der Enerxy AG findet dieses Jahr am 9. Dezember 2014 in Stuttgart statt. Mit Einladung vom 30. Oktober 2014 wurde u.a. eine Beschlussvorlage bekanntgegeben, nach der die Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 aufgelöst und abgewickelt werden soll. Diese Beschlussvorlage war erforderlich, weil aufgrund der steuerlichen Risiken eine weitere Kapitalzuführung nötig geworden wäre. Die Hauptaktionärin hat jedoch signalisiert, dass sie an einer Kapitalerhöhung nicht teilnehmen werde. Da die wirtschaftlichen Daten der Gesellschaft die erfolgreiche Platzierung einer Kapitalerhöhung als wenig wahrscheinlich erscheinen lassen, bleibt nur der Ausweg einer geordneten Abwicklung, wie von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft vorgeschlagen. Dieser Prozess wird sich voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2016 hinziehen, um den Anforderungen des Gläubigerschutzes Genüge zu tun. Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Vermögenswerte nach Abschluss der Abwicklung an die Aktionäre der Gesellschaft verteilt werden können. e) Der Vorstand rechnet für 2014 mit einem geringen Umsatz in der Größenordnung von 30 TEUR, die Gewinnschwelle wird dieses Jahr nicht erreicht. Karlsruhe, den 19. November 2014 Enerxy AG Der Vorstand Kontakt: Enerxy AG Schoemperlenstr. 12A 76185 Karlsruhe Tel: 0721-605607051 Fax: 0721-605607052 Mail: invest@enerxy.com 21.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Enerxy AG Schoemperlenstr. 12a 76185 Karlsruhe Deutschland Internet: www.enerxy.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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