ZWEITER GROSSAKTIONÄR ZIEHT EBENFALLS VOR GERICHT UND BEANTRAGT DIE GERICHTLICHE ERMÄCHTIGUNG ZUR EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER ALBIS LEASING AG

Freitag, 04.01.2019 14:15 von DGAP - Aufrufe: 261

DGAP-News: Auto Zitzmann GmbH / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Kapitalerhöhung ZWEITER GROSSAKTIONÄR ZIEHT EBENFALLS VOR GERICHT UND BEANTRAGT DIE GERICHTLICHE ERMÄCHTIGUNG ZUR EINBERUFUNG EINER AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER ALBIS LEASING AG 04.01.2019 / 14:11 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Nach dem Antrag der Manus Vermögensverwaltung GmbH zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei der ALBIS Leasing AG hat am 07.12.2018 auch Christoph Zitzmann aus Nürnberg die außerordentliche Hauptversammlung verlangt. Bernd Dähling, Vorstandsprecher der Albis Leasing AG, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und versucht offensichtlich seinen Posten gegen den Willen der Mehrheit der Aktionäre zu erhalten; gleiches gilt für Dr. Rolf Aschermann, ehemals Vorsitzender des Aufsichtsrates - nur noch einfaches Mitglied des Aufsichtsrats.
  Hamburg/Nürnberg 04.01.2019 - Es will auch im neuen Jahr keine Ruhe bei der Albis Leasing AG (WKN:656940, ISIN: DE0006569403, "Albis Leasing") einkehren, der Machterhaltungskampf einzelner Akteure im Vorstand und Aufsichtsrat wird fortgesetzt. Nachdem skandalösen Ausschluss der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Hauptversammlung 2018 wehrte sich diese bislang vergeblich gegen einen angeblichen Rechtsverlust ihrer Stimmrechte. Aber auch Christoph Zitzmann hat bereits am 07.12.2018 die Reißleine gezogen und die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragt. Im Wesentlichen verlangt Zitzmann die Abwahl von Dr. Aschermann, den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstandssprecher Dähling sowie eine Sonderprüfung um die dubiöse Verteilung der Aktien aus der Kapitalerhöhung 2016 und andere ungeklärte Vorgänge. Diese Themen dürften den beiden vorgenannten Verantwortlichen der Albis Leasing AG nicht schmecken, weshalb der Vorstand seit Anfang Dezember 2018 unter Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten auf Zeit spielt. Normalerweise muss ein Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung innerhalb von 1-2 Wochen vom Vorstand komplett bearbeitet werden, nicht so bei Dähling - auch nach mehrmaligen schriftlichen Fristsetzungen von Herrn Zitzmann wurde seitens der Albis Leasing AG bis heute, also nach über 4 (!) Wochen seit Antragsstellung, keine ordnungsgemäße Einberufung der außerordentliche Hauptversammlung vorgenommen. Der Aktionär Zitzmann beantragte die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung bereits am 07.12.2018. Obwohl der Antrag dem Vorstand am gleichen Tage vorlag, ließ man sich 4 Tage Zeit, um überhaupt den Eingang zu bestätigen. Christoph Zitzmann ahnte hier schon Schlimmes und bat den Vorstand, sich bis spätestens 17.12.2018 zu erklären. Der Vorstand hielt zumindest diese Frist ein, allerdings nicht, um sich endgültig zu entscheiden, sondern um nur informativ mitteilen zu lassen, dass man die außerordentliche Hauptversammlung stattfinden lassen würde, wann, blieb offen, wieder um auf Zeit zu spielen. Erneut musste sich Zitzmann an den Vorstand der Gesellschaft wenden und räumte diesem bis 28.12.2018 ein, die von ihm beantragte Hauptversammlung zu terminieren. 3 Minuten (!) vor Fristende zeigte sich der Vorstand gnädig und teilte mit, dass man die beantragte außerordentliche Hauptversammlung am 18.03.2019 durchführen werde - zeitlich betrachtet ein Skandal ohne gleichen - 14 (!) Wochen, also mehr als ein Viertel Jahr zwischen Antrag und Hauptversammlung! Zitzmann fasste nochmals nach und bat um zeitliche Korrektur; seine eigenen Recherchen hatten nämlich ergeben, dass die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung problemlos im Februar 2019 möglich ist. Mehrere Tagungsorte und externe Dienstleister in Hamburg standen im Februar 2019 problemlos zur Verfügung. Hiervon ließ sich der Vorstandsprecher Dähling nicht beeindrucken - wie der Kapitän der Titanic steuert Bernd Dähling seelenruhig, unbeeindruckt und wider besseres Wissen in Richtung Eisberg. Damit fügt er der Gesellschaft weiteren Schaden zu! Denn es folgten weder eine Reaktion noch eine Korrektur des viel zu spät anberaumten Termins im März, eine Begründung dazu - Fehlanzeige! Das Spiel auf Zeit ist aufgeflogen! Zitzmann blieb letztendlich nichts anderes übrig, als selbst gestern ebenfalls die gerichtliche Ermächtigung zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zu beantragen. Hierzu Zitzmann wörtlich: "Es sind unhaltbare Zustände, die man umgehend aufklären und beheben muss. Der Machterhaltungswillen von Dähling und Dr. Aschermann schadet offensichtlich der Gesellschaft! Ich werde deshalb auch eine Sonderprüfung verlangen, die sich mit den zeitlichen Abläufen meines Antrags vom 07.12.2018 befasst. Es kann nicht angehen, dass Vorstandssprecher Dähling sich über Recht und Gesetz zu Lasten der Gesellschaft und ihrer Anteilseigner hinwegsetzt, um seinem Vertrauensentzug zu entfliehen! Die Frage nach der persönlichen Haftung von Dähling und Dr. Aschermann wird auch noch zu klären sein, ich gehe von Vorsatz aus!" Sein Kamikazespiel kann Dähling nur durch die von ihm herauf beschworene Kapitalerhöhung absichern. Im November 2018 ließ sich Vorstandsprecher Dähling vom restlichen Vorstand bevollmächtigen, eine unternehmensschädliche Kapitalerhöhung in Höhe von absurden 40% durchführen zu lassen. Eine absolut überdimensionierte und noch nie dagewesene Kapitalerhöhung, die nicht nur von Experten kritisiert wird, sondern auch die Stimmverhältnisse neuordnen würde. Bei Ausschluss des Bezugsrechts würden die Stimmverhältnisse deutlich verwässert werden. Außerdem steht immer wieder die Frage im Raum, wozu die Albis Leasing AG derart viel Kapital benötigt, was zu keiner Zeit vom Vorstandsprecher Dähling begründet wurde. Bislang lässt sich die Kapitalerhöhung nur mit dem egoistischen Machterhalt begründen. Die Neuaktionäre, die in den Startlöchern stehen, würden voraussichtlich die alte Führungsriege weiterhin stützen, wie bereits bei der Kapitalerhöhung 2016 offensichtlich geschehen. Dr. Aschermann hatte neulich in einem Zeitungsinterview die von Dähling initiierte Kapitalerhöhung als Neuordnung der Gesellschaft betitelt - Neuordnung? Nein, seinen Machterhalt! Ein Machterhalt zu Lasten der Gesellschaft, ihrer Kunden und Aktionäre. Die außerordentliche Hauptversammlung wird kommen, ob am 18.03.2019 oder früher. Und bei dieser Gelegenheit wird sich Bernd Dähling anhören müssen, dass er "fachlich und charakterlich ungeeignet" ist. Er - Vorstandsprecher Dähling - würde gut daran tun, selbst das Schiff zu verlassen, bevor er es zum Sinken bringt; so würde er der öffentlichen Demontage entgehen und einen Beitrag zum Wohle der Gesellschaft leisten. ### Ende der Pressemitteilung ###
Über die Auto Zitzmann GmbH

Die Auto Zitzmann GmbH wurde vor über 25 Jahren von Christoph Zitzmann gegründet - sie widmet sich vordergründig dem Handel sowie der Vermietung von Fahrzeugen und ist die erste Adresse für junge und gepflegte Sport- und Luxusfahrzeuge. 

Kontakt: info@auto-zitzmann.com

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