DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Zalando SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf - 1. Zwischenmeldung Zalando SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 22.05.2018 / 16:01 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. BEKANNTMACHUNG NACH ART. 5 ABS. 1 LIT. B) UND ABS. 3 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 SOWIE ART. 2 ABS. 3 DER DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) NR. 2016/1052 // AKTIENRÜCKKAUF - 1. ZWISCHENMELDUNG BERLIN, 22. MAI 2018 // Im Zeitraum vom 11. Mai 2018 bis einschließlich 18. Mai 2018 wurden insgesamt 470.007 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufsprogramms der Zalando SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 10. Mai 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 11. Mai 2018 mitgeteilt wurde. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Website der Gesellschaft unter https://corporate.zalando.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf veröffentlicht. Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 11. Mai 2018 bis einschließlich 18. Mai 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf 470.007 Stück. Die Aktienrückkäufe werden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) durchgeführt. Zalando SE Der Vorstand 22.05.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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Unternehmen: | Zalando SE |
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