Zulassungsfolgepflichten: TDS Informationstechnologie AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Montag, 25.06.2012 11:50 von DGAP - Aufrufe: 317

TDS Informationstechnologie AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG 25.06.2012 11:48 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die außerordentliche Hauptversammlung der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft, Neckarsulm (auch 'TDS AG'), vom 18. April 2012 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Fujitsu Services Overseas Holdings Limited mit Sitz in London, Großbritannien, eingetragen beim Companies House in England und Wales unter der Firmennummer 04973132 ('FSOHL'), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (Ausschluss von Minderheitsaktionären) beschlossen. Der Übertragungsbeschluss ist am 22. Juni 2012 in das Handelsregister der TDS AG beim Amtsgericht Stuttgart (HRB 106645) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung der Barabfindung in Höhe von EUR 4,32 je Aktie auf die FSOHL übergegangen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der TDS AG verbriefen die Aktien nur noch den Anspruch der Minderheitsaktionäre auf die Barabfindung. Die Notierung der Aktien der TDS AG wird in Kürze eingestellt. 25.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: TDS Informationstechnologie AG Konrad-Zuse-Straße 16 74172 Neckarsulm Deutschland Internet: www.tds.fujitsu.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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