DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Softing AG / Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 Softing AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 20.04.2020 / 13:42 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Aktienrückkauf: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 15. April 2020 bis einschließlich 17. April 2020 wurden insgesamt 594 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Der Beginn des Aktienrückkaufs wurde mit Bekanntmachung vom 14. April 2020 gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU)2016/1052 mitgeteilt. Die Gesamtzahl der im Zeitraum vom 15. April 2020 bis einschließlich 17. April 2020 täglich zurückgekauften Aktien, die Durchschnittskurse sowie das Volumen in Euro sind wie folgt:
Der Aktienrückkauf erfolgte durch die Baader Bank AG ausschließlich über die Börse im elektronischen XETRA-Handelssystem. Informationen über die einzelnen Transaktionen sowie über das tägliche Handelsvolumen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 sind im Internet unter folgendem Link veröffentlicht: https://investor.softing.com/de/aktie/aktienrueckkauf.html Haar, den 20. April 2020 Softing AG Der Vorstand 20.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Softing AG |
Richard-Reitzner-Allee 6 | |
85540 Haar | |
Deutschland | |
Internet: | www.softing.com |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
|
1024975 20.04.2020