Zulassungsfolgepflichten: Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Donnerstag, 19.01.2017 12:00 von DGAP - Aufrufe: 438

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Sixt SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 6. Zwischenmeldung sowie Schlussmeldung Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 19.01.2017 / 11:55 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ('Delegierte VO')

Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung sowie Schlussmeldung

Die Sixt SE hat mit Bekanntmachung vom 8. Dezember 2016 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten VO den Beginn eines Rückkaufprogramms zum 12. Dezember 2016 mitgeteilt.

Die Sixt SE hat im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis einschließlich 17. Januar 2017 insgesamt 6.473 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien der Sixt SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.

Im Zeitraum vom 16. Januar 2017 bis einschließlich 17. Januar 2017 betrugen die Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien, die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das tägliche Gesamtvolumen:

Datum Gesamtzahl Volumengewichteter Kurswert Gesamt
zurückerworbene Durchschnittskurs (EUR) (EUR)
Aktien (Stück)
16.01.2017 2.692 39,2075 105.546,59
17.01.2017 3.781 38,5880 145.901,22

Summe 6.473 38,8456 251.447,81

Das Rückkaufprogramm ist damit abgeschlossen. Im Zeitraum ab Beginn des Aktienrückkaufs am 12. Dezember 2016 bis zu dessen Abschluss am 17. Januar 2017 wurden insgesamt 62.700 eigene auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien von der Sixt SE erworben. Dies entspricht ca. 0,13 % des Grundkapitals der Gesellschaft und ca. 0,38 % des auf Vorzugsaktien entfallenden Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 38,8427. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 2.435.439 (ohne Nebenkosten) erworben. Die erworbenen Aktien werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen aus dem sog. MSP-Programm der Gesellschaft verwendet, einem Beteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) MAR.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Sixt SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten VO auf der Internetseite der Sixt SE unter http://ir.sixt.com im Bereich 'Aktien' unter dem Link 'Aktienrückkauf' veröffentlicht.

Pullach, den 19. Januar 2017

Sixt SE

Der Vorstand


19.01.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sixt SE
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
Deutschland
Internet: http://ir.sixt.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

537725  19.01.2017 

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