DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: MLP SE / Aktienrückkauf MLP SE: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052 Erwerb eigener Aktien - 4. Zwischenmeldung 05.03.2018 / 13:12 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. MLP SE / Aktienrückkauf Im Zeitraum vom 26. Februar 2018 bis einschließlich 28. Februar 2018 wurden insgesamt 12.000 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der MLP SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 30. Januar 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 1. Februar 2018 mitgeteilt wurde.
Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der MLP SE veröffentlicht (http://www.mlp-se.de). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 1. Februar 2018 bis einschließlich 28. Februar 2018 erworbenen Aktien beläuft sich auf 382.000 Aktien. Der Erwerb der Aktien der MLP SE erfolgt durch eine von der MLP SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse (Xetra). Unser Aktienrückkaufprogramm haben wir planmäßig innerhalb des Erwerbszeitraums 01. Februar 2018 bis einschließlich 28. Februar 2018 abgeschlossen. 05.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | MLP SE |
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660159 05.03.2018