DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KWS SAAT SE / Aktienrückkauf KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 23.01.2018 / 11:48 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. KWS SAAT SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation KWS SAAT SE / Aktienrückkauf Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 1. Zwischenmeldung Die KWS SAAT SE hat im Zeitraum vom 15. Januar 2018 bis einschließlich 19. Januar 2018 insgesamt 2.688 Stückaktien der KWS SAAT SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben. Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2017 gem. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wurde der Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien für den 10. Januar 2018 mitgeteilt (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt). Das Gesamtvolumen der im Zeitraum vom 15. Januar 2018 bis einschließlich 19. Januar 2018 täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse betragen:
Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.kws.de/IR/ Mitarbeiterbeteiligungsprogramm abrufbar. Der Erwerb der Stückaktien der KWS SAAT SE erfolgte durch ein von der KWS SAAT SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel). Einbeck, den 23. Januar 2018 KWS SAAT SE Der Vorstand 23.01.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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