Zulassungsfolgepflichten: KION GROUP AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Montag, 09.09.2019 10:45 von DGAP - Aufrufe: 311

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: KION GROUP AG / Aktienrückkauf KION GROUP AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 09.09.2019 / 10:44 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Betreff: KION GROUP AG: Bekanntgabe von Informationen zu Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Angaben zum Emittenten und Inhalt:

Name: KION GROUP AG
Adresse: Thea-Rasche-Straße 8, 60549 Frankfurt
Inhalt der Meldung: KION GROUP AG / Aktienrückkauf

Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Informationen zu Rückkaufprogramm

Der Vorstand der KION GROUP AG (die 'Gesellschaft') mit Sitz in Frankfurt am Main (ISIN DE000KGX8881) hat am 06. September 2019 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes zum Erwerb eigener Aktien teilweise Gebrauch zu machen. Eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist nicht erforderlich. Der Erwerb erfolgt durch die KION GROUP AG.

I. Zweck des Rückkaufprogramms

Die erworbenen eigenen Aktien sollen Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder bestimmter verbundener Unternehmen stehen, im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms in diesem Jahr oder im Rahmen eines künftigen Belegschaftsaktienprogramms zum Erwerb angeboten werden. Das Rückkaufprogramm hat damit als seinen einzigen Zweck die Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 14. April 2014.

II. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird

Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der Vorstand für das Programm den Betrag von EUR 4.000.000,00 zugewiesen.

Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Eingehen der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- bzw. um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Im Rahmen des Rückkaufprogramms dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.

III. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien

Insgesamt sollen bis zu 60.000 Stückaktien der Gesellschaft erworben werden. Diese entspricht ca. 0,051 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

IV. Dauer des Programms

Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 09. September 2019 bis spätestens zum 20. September 2019 durchgeführt werden. Das Programm kann unter Wahrung der rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

V. Weitere Einzelheiten

Das Rückkaufprogramm soll von der COMMERZBANK Aktiengesellschaft (die 'Bank') durchgeführt werden, die im Rahmen des genannten Zeitraums ihre Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Die Bank wird sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichten, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 einzuhalten.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.kiongroup.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Frankfurt am Main, 09. September 2019

KION GROUP AG

Der Vorstand


09.09.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: KION GROUP AG
Thea-Rasche-Straße 8
60549 Frankfurt/Main
Deutschland
Internet: www.kiongroup.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

870427  09.09.2019 

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