Zulassungsfolgepflichten: KfW Bankengruppe: Veröffentlichung des Herkunftsstaates gemäß § 2c WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 26.11.2015 12:05 von DGAP - Aufrufe: 114

KfW Bankengruppe / Herkunftsstaat 26.11.2015 12:00 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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KfW Bekanntmachung gemäß § 2c Absatz 1 WpHG mit dem Ziel europaweiter Verbreitung gemäß § 3a WpAIV Die KfW als Emittentin gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe a WpHG gibt bekannt, dass ihr Herkunftsstaat die Bundesrepublik Deutschland ist. Frankfurt am Main, 26. November 2015 KfW KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland 26.11.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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