Zulassungsfolgepflichten: Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Freitag, 23.03.2018 19:30 von DGAP - Aufrufe: 431

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Henkel AG & Co. KGaA / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Henkel AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 23.03.2018 / 19:28 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Henkel AG & Co. KGaA Düsseldorf

WKN: 604840 / ISIN: DE0006048408 WKN: 604843 / ISIN: DE0006048432

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Erwerb eigener Aktien im Rahmen des LTI Plan 2020+/Schlussmeldung

Die Henkel AG & Co. KGaA hat den nach Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 5. März 2018 am 6. März 2018 begonnenen Erwerb eigener Aktien am 23. März 2018 abgeschlossen.

Es wurden insgesamt Stück 305.914 Vorzugsaktien (ISIN DE0006048432) im Rahmen des Aktienrückkaufs der Henkel AG & Co. KGaA erworben. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Vorzugsaktie betrug durchschnittlich 108,8376 EUR; insgesamt wurden eigene Vorzugsaktien zu einem Gesamtpreis von 33.294.944,25 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft. Der Erwerb der Vorzugsaktien dient ausschließlich dem Zweck der Zuteilung von Vorzugsaktien an die gemäß den jeweiligen Bedingungen des LTI Plan 2020+ für den Performance Cycle 2017-2020 teilnahmeberechtigten Führungskräfte der Henkel AG & Co. KGaA bzw. Führungskräften von mit der Henkel AG & Co. KGaA verbundenen Unternehmen und damit der Erfüllung von Verbindlichkeiten aus einem Belegschaftsaktienprogramm oder anderen Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter oder Angehörige der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane (Rückerwerb i.S.v. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG, Art. 5 Abs. 2 lit. c) Verordnung (EU) Nr. 596/2014).

Der Erwerb der Vorzugsaktien der Henkel AG & Co. KGaA erfolgte durch eine von der Henkel AG & Co. KGaA beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

Im Zeitraum vom 19. März 2018 bis zum 23. März 2018 wurden jeweils Aktien wie folgt erworben, wobei der gewichtete Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten und kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen angegeben wird:

Rückkauftag Gesamtzahl Gewichteter Aggregiertes
erworbener Durchschnittskurs (EUR) Volumen (EUR)
Aktien in Stück
19.03.2018 22.000 106,0630 2.333.386,05
20.03.2018 22.000 106,2306 2.337.072,70
21.03.2018 22.000 105,8726 2.329.197,50
22.03.2018 22.000 105,3636 2.317.998,40
23.03.2018 19.914 105,7104 2.085.203,00

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Henkel AG & Co. KGaA unter www.henkel.de/ir bzw. www.henkel.com/ir veröffentlicht.

Düsseldorf, 23. März 2018 Henkel AG & Co. KGaA

Der Vorstand


23.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Henkel AG & Co. KGaA
Henkel Str. 67
40191 Düsseldorf
Deutschland
Internet: www.henkel.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

668395  23.03.2018 

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