Zulassungsfolgepflichten: Hannover Rück SE: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 16.10.2014 16:00 von DGAP - Aufrufe: 286

Hannover Rück SE / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 16.10.2014 15:58 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Hannover Rück SE hat folgende Anleihe begeben: Gesamtnennbetrag: 500.000.000 EUR ISIN: XS1109836038; WKN A13R6M Nachrangige, fest- bis variabel verzinsliche, kündbare Inhaberschuldverschreibung ohne feste Laufzeit Valuta: 15.09.2014 Kupon: 3,375 % p.a. bis 26.06.2025, danach 3,25% p.a. zzgl. 3-Monats-EURIBOR Fälligkeit: Keine 16.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Hannover Rück SE Karl-Wiechert-Allee 50 30625 Hannover Deutschland Internet: www.hannover-re.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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