Zulassungsfolgepflichten: Erste Abwicklungsanstalt: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Donnerstag, 31.10.2013 11:40 von DGAP - Aufrufe: 54

Erste Abwicklungsanstalt / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 31.10.2013 11:38 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
 
 IHS-ISIN/ WKN/German  Valuta /      Volumen/        Zinssatz /     Fälligk-
 Security Code         Closing Date  Nominal Amount  Coupon in %    eit
                                                                   
 /Maturity
 DE000EAA0SV0/EAA0SV   31.10.13      1 Mrd.          0,50           2016
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
31.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Erste Abwicklungsanstalt Elisabethstraße 65 40217 Düsseldorf Deutschland Internet: www.aa1.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News