DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Elmos Semiconductor AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 08.04.2019 / 12:12 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Erwerb eigener Aktien - 6. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 1. April 2019 bis einschließlich 5. April 2019 hat die Elmos Semiconductor AG insgesamt Stück 25.550 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2018 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde. Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Dezember 2018 bis einschließlich 5. April 2019 gekauften Aktien beläuft sich damit auf Stück 136.266 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Elmos Semiconductor AG erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch ein von der Elmos Semiconductor AG beauftragtes Kreditinstitut. Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Elmos Semiconductor AG im Bereich 'Investor Relations' veröffentlicht. 08.04.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de |
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