Zulassungsfolgepflichten: EASY SOFTWARE AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Montag, 14.10.2019 12:40 von DGAP - Aufrufe: 217

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: EASY SOFTWARE AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG EASY SOFTWARE AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 14.10.2019 / 12:39 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN: DE0005634000, WKN 563400 Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung ISIN (alt): DE0005634000 - WKN (alt): 563400 ISIN (neu): DE000A2YN991 / - WKN (neu): A2Y N99 Die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr, hat am 6. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderungen wurden am 02. Oktober 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgerichts Duisburg, HRB 15618, eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.442.039,00 ist nunmehr in 6.442.039 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 15. November 2019. Laufende Handelsaufträge, die am 15. November 2019 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen in Folge der Umstellung. Ab dem 18. November 2019 werden die Aktien der EASY SOFTWARE AG unter der neuen ISIN DE 000A2YN991 (WKN A2Y N99) als auf den Namen lautende Stückaktien der EASY SOFTWARE AG gehandelt. Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktien wird am 19. November 2019 (Record Day) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten im Depot verwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der EASY SOFTWARE AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Ab dem 20. November 2019 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN. Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister
  • soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihre Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum,
  • soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz,
sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen EASY-Aktien und ihre E-Mail-Adresse anzugeben, sofern sie eine solche haben. Die Rechtstellung der Aktionäre wird, wenn sie in das Aktienregister eingetragen sind, durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien wird nicht eingeschränkt oder erschwert. Die Übertragung der Namensaktien an der EASY SOFTWARE AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft. Als Abwicklungsstelle fungiert die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main. Die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien erfolgt für die Aktionäre kostenfrei. Mülheim an der Ruhr, im 14. Oktober 2019 EASY SOFTWARE AG Der Vorstand  

14.10.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG
Am Hauptbahnhof 4
45468 Mülheim an der Ruhr
Deutschland
Internet: www.easy.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

889595  14.10.2019 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=889595&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.