DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: EASY SOFTWARE AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG EASY SOFTWARE AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 14.10.2019 / 12:39 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN: DE0005634000, WKN 563400 Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die Umstellung der Börsennotierung ISIN (alt): DE0005634000 - WKN (alt): 563400 ISIN (neu): DE000A2YN991 / - WKN (neu): A2Y N99 Die ordentliche Hauptversammlung der EASY SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr, hat am 6. August 2019 unter Tagesordnungspunkt 7 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft in auf den Namen lautende Stückaktien und die entsprechende Änderung der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderungen wurden am 02. Oktober 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgerichts Duisburg, HRB 15618, eingetragen und sind damit wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 6.442.039,00 ist nunmehr in 6.442.039 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 15. November 2019. Laufende Handelsaufträge, die am 15. November 2019 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen in Folge der Umstellung. Ab dem 18. November 2019 werden die Aktien der EASY SOFTWARE AG unter der neuen ISIN DE 000A2YN991 (WKN A2Y N99) als auf den Namen lautende Stückaktien der EASY SOFTWARE AG gehandelt. Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktien wird am 19. November 2019 (Record Day) vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten im Depot verwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der EASY SOFTWARE AG jeweils im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft umgestellt. Ab dem 20. November 2019 (Zahlbarkeitstag) erfolgt die Verbuchung als Namensaktie unter der neuen ISIN. Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital wird durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt. Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Stimmrechte aus den Aktien berechtigt. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung im Aktienregister
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