Zulassungsfolgepflichten: DekaBank Deutsche Girozentrale: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Montag, 17.03.2014 16:40 von DGAP - Aufrufe: 83

DekaBank Deutsche Girozentrale / Aufnahme von Anleihen und deren Gewährleistungen nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG 17.03.2014 16:39 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1, Nr. 2 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die DekaBank Deutsche Girozentrale hat folgende Anleihen begeben: EUR 5 Mio. (Aufstockung) auf EUR 205 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibungen von 2014 (2016) Serie 7141 / ISIN DE000DK0BWF3 / Valuta 19.03.2014 // EUR 5 Mio. (Aufstockung) auf EUR 23,5 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibungen von 2014 (2019) Serie 7222 / ISIN DE000DK0BZL4 / Valuta 19.03.2014 // EUR 10 Mio. (Aufstockung) auf EUR 20 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibungen von 2013 (2018) Serie 6882 / ISIN DE000DK0BLS9 / Valuta 20.03.2014 // EUR 5 Mio. (Aufstockung) auf EUR 15 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibungen von 2014 (2022) Serie 7244 / ISIN DE000DK0B0F5 / Valuta 20.03.2014 // EUR 1 Mio. (Aufstockung) auf EUR 51 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibungen von 2013 (2023) Serie 6917 / ISIN DE000DK0BMY5 / Valuta 21.03.2014 // EUR 30 Mio. / DekaBank Inhaberschuldverschreibungen von 2014 (2016/2022) Serie 7263 / ISIN DE000DK0B069/ Valuta 21.03.2013 // 17.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.dekabank.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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