Zulassungsfolgepflichten: CompuGroup Medical SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Freitag, 13.07.2018 09:15 von DGAP - Aufrufe: 290

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CompuGroup Medical SE / Aktienrückkauf CompuGroup Medical SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 13.07.2018 / 09:11 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


CompuGroup Medical SE: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) / Erwerb eigener Aktien

Schlagwort(e): Aktienrückkauf

Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) / Erwerb eigener Aktien

Der von der CompuGroup Medical SE in der Ad-hoc-Mitteilung vom 5. Juli 2018 angekündigte Aktienrückkauf wird ab dem 16. Juli 2018 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2018 sollen bis zu 500.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückerworben werden - entsprechend einem Anteil von rund 0,94% des derzeitigen Grundkapitals -, wobei der Rückkauf auf eine solche Anzahl von Aktien begrenzt ist, die einem Gesamtvolumen von EUR 23.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) entspricht. Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Während die erworbenen Aktien zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 genannten Zwecken verwendet werden können, hat die CompuGroup Medical SE vor, den überwiegenden Teil der zurückerworbenen Aktien einzuziehen oder zu möglichen Akquisitionszwecken zu verwenden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (DelVO).

Der Rückkauf wird von einem Kreditinstitut durchgeführt. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs sowie die Höhe des einzelnen Rückkaufs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft (Art. 4 Abs. 2 lit. b) Del-VO). Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Kreditinstituts vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Mai 2015 darf der von der Gesellschaft für eine Aktie zu zahlende Kaufpreis den nicht gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft, der durch die Schlussauktion im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse in den fünf Börsenhandelstagen vor dem Erwerbstag ermittelt wurde, um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Darüber hinaus hat sich das durchführende Kreditinstitut gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 Del-VO zu beachten. Unter anderem darf gemäß Art. 3 Abs. 2 Del-VO kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Zudem dürfen gemäß Art. 3 Abs. 3 Del-VO an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden.

Informationen zu den mit dem Rückkauf zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Del-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die CompuGroup Medical SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter www.cgm.com im Bereich Investor Relations veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben (Art. 2 Abs. 3 Satz 2 Del-VO).

Koblenz, den 13. Juli 2018

Der Vorstand

CompuGroup Medical SE Investor Relations Maria Trost 21 56070 Koblenz T: 49 (0) 261 8000-6200 F: 49 (0) 261 8000-3200


13.07.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: CompuGroup Medical SE
Maria Trost 21
56070 Koblenz
Deutschland
Internet: www.cgm.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

704321  13.07.2018 

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=704321&application_name=news&site_id=ariva
Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News



Kurse

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
ME8K3U
Ask: 0,67
Hebel: 4,42
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME8K3U,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.