Zulassungsfolgepflichten: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Montag, 14.01.2019 19:15 von DGAP - Aufrufe: 141

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Godewind Immobilien AG / Aktienrückkauf Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 14.01.2019 / 19:14 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Frankfurt am Main, den 14. Januar 2019 - Die Godewind Immobilien AG, Frankfurt am Main (ISIN DE000A2G8XX3) ('Gesellschaft'), hat im Zeitraum vom 7. Januar 2019 bis einschließlich 11. Januar 2019 insgesamt 125.178 Aktien der Gesellschaft im Rahmen ihres Aktienrückkaufprogramms erworben. Mit Bekanntmachung vom 13. Dezember 2018 gemäß Artikel 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde als Beginn des Rückerwerbs eigener Aktien der 14. Dezember 2018 mitgeteilt.

Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum Gesamtvolumen täglich Täglicher volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs in EUR
(Stück) (ohne Erwerbsnebenkosten,
kaufmännisch gerundet auf vier
Nachkommastellen)
07.01.2019 29.007 3,0825
08.01.2019 28.762 3,0606
09.01.2019 31.508 3,1175
10.01.2019 25.184 3,1046
11.01.2019 10.717 3,0503

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Dezember 2018 durch die Gesellschaft zurückerworbenen Aktien beläuft sich daher auf 449.690 Stück.

Weitere Informationen gemäß Artikel 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Website der Gesellschaft unter https://www.godewind-ag.com/aktienrueckkauf/ abrufbar.

Der Erwerb der Aktien der Gesellschaft erfolgte durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).


14.01.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Godewind Immobilien AG
Taunusanlage 8
60329 Frankfurt am Main
Deutschland
 
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766001  14.01.2019 

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