Zulassungsfolgepflichten: adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 8. Zwischenmeldung

Dienstag, 05.03.2019 11:20 von DGAP - Aufrufe: 210

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / Aktienrückkauf adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 8. Zwischenmeldung 05.03.2019 / 11:15 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Herzogenaurach, 5. März 2019

adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 2. Tranche - 8. Zwischenmeldung

Mit Bekanntmachung vom 7. Januar 2019 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde die Fortsetzung des Rückerwerbs eigener Aktien im Rahmen einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018- 2021 ab dem 7. Januar 2019 mitgeteilt.

Das Gesamtvolumen der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:

Datum Gesamtzahl Volumengewichteter
zurückerworbener Aktien Durchschnittskurs (EUR)1)
25. Februar 2019 12.946 207,4655
26. Februar 2019 12.522 212,3983
27. Februar 2019 12.489 212,7824
28. Februar 2019 12.475 213,1673
1. März 2019 12.230 216,9184
Summe 62.662 212,4910

1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen.

Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen der zweiten 499.224
Tranche seit 7. Januar 2019 beträgt
Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des 5.589.103
Aktienrückkaufprogramms 2018-2021 seit 22. März 2018
(einschließlich in Tranche 2 erworbener Aktien) beträgt

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidasgroup. com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Herzogenaurach, 5. März 2019

adidas AG Der Vorstand


05.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: adidas AG
Adi-Dassler-Straße 1
91074 Herzogenaurach
Deutschland
Internet: www.adidas-group.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

783917  05.03.2019 

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