Eine Frau, die ihren Einkauf per Smartphone bezahlt hat. (Symbolbild)
Dienstag, 18.06.2019 06:29 von | Aufrufe: 1105

Wirecard-Aktionäre stimmen über Softbank-Einstieg ab

Eine Frau, die ihren Einkauf per Smartphone bezahlt hat. (Symbolbild) © ipopba / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach turbulenten Monaten für den Bezahldienstleister Wirecard treffen sich die Aktionäre des Dax -Konzerns am Dienstag (10.00) zur Hauptversammlung in München. Hauptprogrammpunkt ist der Einstieg des japanischen Technologiekonzerns Softbank , der 900 Millionen Euro in das rasant wachsende Unternehmen investieren will. Der Plan sieht vor, die 900 Millionen nach fünf Jahren in Wirecard-Aktien umzuwandeln. Softbank würde damit zu einem bedeutenden Aktionär.

Aller Voraussicht nach ein weiteres Thema: Die Aktien des Technologieunternehmens aus dem Münchner Vorort Aschheim waren in den vergangenen Monaten Angriffsziel von Spekulanten. Davon gehen sowohl die Finanzaufsicht Bafin als auch die Münchner Staatsanwaltschaft aus. Zeitweise hatten die Wirecard-Papiere über ein Drittel ihres Werts verloren. Inzwischen hat sich der Kurs weitgehend erholt. Zuletzt hatte Vorstandschef Markus Braun die Gewinnprognose leicht erhöht. Wirecard peilt in diesem Jahr einen Vorsteuergewinn von 760 bis 810 Millionen Euro an.

Hauptgeschäft von Wirecard ist die Abwicklung bargeldlosen Bezahlens sowohl online als auch in Geschäften. Ende März waren rund um den Globus rund 293 000 Händler angeschlossen./cho/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

45,55
-1,94%
Softbank Group Corp. Realtime-Chart
0,018
-4,26%
Wirecard AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Wirecard Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News