BERLIN (dpa-AFX) - Mehr als ein Jahr vor Auffliegen des Wirecard
Die hessische Börsenaufsicht ist für die Markt- und Rechtsaufsicht über die Frankfurter Börse zuständig und Teil des hessischen Wirtschaftsministeriums. Al-Wazir zufolge kontaktierte die Finanzaufsicht Bafin die Börsenaufsicht und bat sie um eine Einschätzung zur Handelsaussetzung. Zuvor hatte es Hinweise der Staatsanwaltschaft München gegeben, dass Wirecard möglicherweise erpresst werde.
Ungefähr zum selben Zeitpunkt sprach die Bafin auch ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien aus. Begründet wurde das Vorgehen damals mit einer drohenden Marktverunsicherung. Bei einem Leerverkauf oder Shortselling wetten die Spekulanten auf den Kursrückgang einer Aktie. In Deutschland ist das umstritten.
Die Wirecard AG hatte im September 2018 den frei gewordenen Platz der Commerzbank (Commerzbank Aktie)
Kurzfristig positionieren in Commerzbank | ||
VM48XL
| Ask: 3,46 | Hebel: 18,17 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
VU5838
| Ask: 5,16 | Hebel: 4,72 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.