Abseits des Polit-Gerangels um die Erbschaftsteuer zeigt sich: Wer ihre Regeln kennt, kann sie gezielt nutzen. So bleibt möglichst viel Vermögen für die nächste Generation übrig.
Nachdem sich die Politik bislang nicht auf neue Regeln für die Erbschaftsteuer einigen konnte, macht das Verfassungsgericht jetzt Druck. Schafft es die Politik nicht, bis Ende September einen endgültigen Kompromiss zu finden, könnten die Regeln insgesamt auf dem Prüfstand stehen.
Dabei dreht sich der Streit eigentlich nur um die Verschonungsregeln für Unternehmenserben. Vor allem der CSU gehen die nach jahrelangen Verhandlungen als Kompromiss gefundenen Verschonungsregeln nicht weit genug, Teile von SPD, Gründen und der Linken halten sie hingegen für übertrieben großzügig.
Schon machen ganz neue Vorschläge die Runde. Ifo-Präsident Clemens Fuest zum Beispiel hat eine Erbschaftsteuer von acht Prozent auf alles vorgeschlagen. Nur die persönlichen Freibeträge sollten dabei erhalten bleiben: „Das wäre die einfachste und gerechteste Lösung.“
Es ist aber mehr als unwahrscheinlich, dass solche weitreichenden Reformideen wirklich umgesetzt werden. Anleger sollten sich darauf einstellen, dass die für private Vermögensüberträge geltenden Regeln vom Grundsatz her auch in Zukunft gelten werden.
Die gute Nachricht: Wer diese Regeln kennt, hat durchaus Spielraum das Vermögen so an die nächste Generation zu übertragen, dass möglichst viel davon übrig bleibt. Das hat nichts mit Steuerhinterziehung oder fragwürdigen Steuertricks zu tun. Auch absolut steuerehrliche Menschen sollten dem Fiskus nicht aus Unwissenheit Geld schenken.
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