Wie sich die Finanzlobby ein BHF-Urteil zunutze machte

Dienstag, 01.11.2016 12:40 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 504

Der Cum-Ex-Ausschuss des Bundestages offenbart Skrupellosigkeiten, Versagen und einen umstrittenen Bundesrichter.

Neben dem Plenum und den regulären Ausschüssen gibt es im Deutschen Bundestag noch Gremien mit einem ganz speziellen Auftrag: Untersuchungsausschüsse. Fünf hat das Parlament in dieser Legislaturperiode eingerichtet, bekannt sind vor allem der zur NSA-Spähaffäre und zur Terrorzelle NSU. Im Sommer kam zuletzt einer zu den Kfz-Abgasmanipulationen hinzu; abgeschlossen und fast schon in Vergessenheit geraten ist der Untersuchungsausschuss über Kinderpornografie in Zusammenhang mit dem früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Nie richtig ins öffentliche Bewusstsein gedrungen ist dagegen der im Februar dieses Jahres eingerichtete Untersuchungsausschuss, der sich mit krummen Dividendendeals (Cum-Ex) beschäftigt. Schade eigentlich.

Denn wer diesen Steuerkrimi mit einem Schaden von schätzungsweise zwölf Milliarden Euro für den Fiskus verfolgt, erfährt Details über die Verwicklungen von prominenten Investoren (Carsten Maschmeyer), spitzfindigen Kanzleien (Freshfields) und willfährigen Banken (Commerzbank). Aber er bekommt auch Erkenntnisse über hoffnungslos überforderte Beamte, ahnungslose Abgeordnete und eine Finanzlobby, die in allerübelster Manier Pseudogutachten bei Wissenschaftlern (400 bis 600 Euro Stundenlohn) bestellt, Gesetzesentwürfe vorformuliert und sogar einem Finanzrichter aus Nordrhein-Westfalen sein volles Gehalt bezahlt, damit dieser im Bundesfinanzministerium arbeiten kann.

Zweifelhafte Rolle eines Bundesrichters

Selbst das oberste deutsche Finanzgericht spielt in dem Skandal eine kritische Rolle. Genauer gesagt: Dietmar Gosch, der langjährige Vorsitzende Richter am Bundesfinanzhof (BFH), eine barocke Erscheinung mit Rauschebart. Gosch war verantwortlich für ein Urteil 1999, mit dem der BFH die windigen Cum-Ex-Deals absegnete. Dabei wurde durch schnelles Hin- und Herschieben von Aktien um den Ausschüttungstag versucht, sich die Steuern auf die Dividende durch Verschleierung des Besitzers mehrfach vom Fiskus zurückerstatten zu lassen.

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