Wie man seine Airline verklagt

Sonntag, 22.07.2018 14:47 von Handelsblatt - Aufrufe: 326

Herr K. fliegt in den Urlaub – und es endet im Chaos. Wie gut, dass sich rasch Experten melden, die für eine Entschädigung kämpfen wollen.

Zu den anstrengendsten Obliegenheiten, die einen nach dem Urlaub erwarten, gehört der Kampf um die Erstattung der Flugkosten. Denn natürlich waren auch die Flüge von Herrn K. und seiner Familie dieses Jahr alles, nur nicht pünktlich. Kein Flug ist heutzutage noch pünktlich. Und heillos verspätete Maschinen sind wiederum immer noch besser als Annullierungen. Berger aus dem Marketing prahlte mal, er habe vor rund drei Jahren bei einer Eurowings-Verbindung von Berlin nach Zürich nur 40 Minuten Verspätung gehabt. Frau Stibbenbrook aus der Rechtsabteilung lachte hysterisch, aber auch die anderen konnten es nicht glauben.Im Falle von Herrn K. gingen die Urlaubs-Hinflüge einen Tag später los als gebucht, was sie aber erst fünf Minuten vorm Abflug via SMS erfuhren. Dafür ließ sich Eurowings routentechnisch etwas einfallen: Man flog erst nach Istanbul, von wo es nach einer eher kurzen Nachtruhe weiter ging über Kairo nach Marseille. Und das liegt immerhin schon sehr nahe an Herrn K.s Urlaubsziel Nizza. Da solle man sich jetzt mal nicht so haben, meinte eine Hotline-Servicekraft mit dem Einfühlungsvermögen eines Bolzenschussgeräts. Ihr Gepäck blieb natürlich in der Türkei verschollen. Der Rückflug verlief dann verhältnismäßig unauffällig: Okay, die Maschine war gar nicht von Eurowings, sondern von einem rumänischen Düngemittel-Multi kurzfristig ausgeliehen. Und an Bord roch es recht streng nach Herbiziden. Dafür hob der Flieger mit nur zwei Stunden Verspätung ab, was eh egal war, weil man den Anschlussflug in Malpensa nicht kriegen konnte, denn der war annulliert worden.

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