Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild).
Freitag, 02.09.2016 11:46 von | Aufrufe: 489

WDH: Lindsay Lohan scheitert mit Klage gegen Videospiel-Hersteller

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit (Symbolbild). ©pixabay.com

(Wiederholung: Im zweiten Absatz wurde klargestellt, dass die Spielwelt San Andreas keine Stadt ist, sondern eine Region.)

NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Schauspielerin Lindsay Lohan (30) ist mit einer Klage gegen die Entwickler des Computerspiels "Grand Theft Auto V" vorerst gescheitert. Das teilte das oberste Gericht von New York mit. Lohan wirft dem Spieleentwickler Take-Two Interactive vor, die Figur Lacey Jonas ohne ihr Einverständnis nach ihrem Vorbild geschaffen zu haben. So seien Kleidung, Frisur, Stimme und die auf Werbefotos zu sehende Pose der Figur - das Zeigen des Peace-Zeichens - Lohan ungefragt nachempfunden worden. 2014 hatte die Schauspielerin deshalb Klage eingereicht und Schadenersatz gefordert.

Das Gericht urteilte nun, dass die Figur durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der unter anderem die Meinungsfreiheit beinhaltet, geschützt sei. Das Spiel nutze weder den Namen noch die Stimme oder echte Fotos von Lohan, die Handlung finde außerdem in einer fiktiven Region (San Andreas) statt. Lohan kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Ob sie einen neuen Anlauf wagt, teilte die 30-Jährige zunächst nicht mit./ffa/DP/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zur Take-Two Interactive Software Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News