Was darf ein "Autopilot"?

Montag, 17.10.2016 13:00 von WirtschaftsWoche - Aufrufe: 244

Das Kraftfahrt-Bundesamt findet den Namen „Autopilot“ für Teslas Fahrassistenz-System irreführend und fordert, dass es umbenannt wird. Der Elektroauto-Hersteller will aber an der Bezeichnung festhalten – und wehrt sich.

Der Elektroauto-Hersteller Tesla hat deutsche Behörden-Kritik zurückgewiesen, der Name „Autopilot“ für sein Fahrassistenzsystem sei irreführend. „Wir haben großes Vertrauen zu unseren deutschen Kunden und uns sind keine von ihnen bekannt, die die Bedeutung missverstanden hätten“, erwiderte das US-Unternehmen in einer Antwort auf den am Wochenende bekanntgewordenen Brief des Kraftfahrt-Bundesamtes. Tesla sei aber bereit, dazu eine Umfrage durchzuführen.

Wie zunächst die „Bild am Sonntag“ berichtet hatte, schrieb das Bundesamt an Tesla: „Um Missverständnissen und falschen Kundenerwartungen vorzubeugen, fordern, wir den irreführenden Begriff Autopilot bei der Bewerbung des Systems nicht mehr zu nutzen.“ Zudem schrieb die Behörde auch die Tesla-Fahrer an.

Tesla konterte, das Unternehmen habe stets betont, dass die Fahrer beim Einsatz des Systems den Überblick und die Kontrolle über das Fahrzeug behalten müssten. Auch in der Luftfahrt werde als Autopilot ein Unterstützungssystem bezeichnet, das unter Aufsicht des Piloten arbeite. Die Warnung vom KBA sei „besonders ironisch mit Blick auf die berühmte deutsche Autobahn“, erklärte Tesla. „Glauben sie, dass die Deutschen das auch missverstehen?“

Teslas System kann – ähnlich wie Assistenz-Technik anderer Hersteller – unter anderem die Spur und den Abstand zum vorderen Fahrzeug halten. Dabei erlaubt Tesla seinem System allerdings deutlich mehr als andere Hersteller: So fährt der Autopilot auch über Kreuzungen oder wechselt auch mit aktiviertem Autopiloten die Spur. Systeme wie der Volvo „Pilot Assist“ oder die teilautonomen Funktionen der deutschen Hersteller funktionieren nur in einem engeren Rahmen und Geschwindigkeitsbereich.

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