Wann sich die Pflegezusatzversicherung wirklich lohnt

Montag, 17.12.2018 17:03 von Handelsblatt - Aufrufe: 227

Im Alter auf Pflege angewiesen zu sein, kann jeden treffen. Wie hilft da die geförderte Zusatzversicherung „Pflege-Bahr“? Ein Überblick.

Wenn Menschen nicht mehr allein für sich sorgen können, sprengen die Kosten für eine professionelle Pflege schnell das Budget. Manchmal reichen dann selbst eine gute Rente oder die Ersparnisse fürs Alter nicht mehr.Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen für einen Pflegeheimplatz mehr als 1700 Euro pro Monat selbst zahlen, heißt es beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Ein Guthaben von 100.000 Euro wäre damit nach weniger als fünf Jahren aufgebraucht. Und die Zahl der Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, steigt ebenso kontinuierlich weiter wie die Kosten. Seit 1995 ist deshalb die Pflegeversicherung in Deutschland Pflicht, doch auch sie übernimmt nur einen Teil der entstehenden Kosten.

Freiwillige Pflegezusatzversicherungen helfen, die Lücke zwischen Einkommen und tatsächlichen Pflegekosten zu schließen. Allerdings: Viele Versicherer lehnen Antragsteller mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden ab. Dazu zählen beispielsweise Rheuma, Diabetes oder Bluthochdruck.

Seit 2013 gibt es deshalb eine freiwillige Pflegezusatzversicherung, für die die Anbieter keine Gesundheitsprüfung verlangen und – solange die Pflegebedürftigkeit noch nicht eingetreten ist – niemanden ablehnen dürfen. Das ist der „Pflege-Bahr“, benannt nach dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. Der Staat fördert die Tarife unter bestimmten Bedingungen mit einem Zuschuss von fünf Euro pro Monat.

Anfang 2017 gab es in Deutschland mehr als 750.000 Pflege-Bahr-Policen und knapp 2,7 Millionen ungeförderte Pflegezusatzversicherungen. Seit der Einführung hat der Pflege-Bahr viel Kritik hervorgerufen. Zum Beispiel: Im Pflegefall können die Versicherten Leistungen erst nach einer Wartezeit in Anspruch nehmen – und müssen dann auch noch weiter Beiträge zahlen. Oder: Wer sich die Prämien nicht mehr leisten kann, darf den Vertrag maximal nur drei Jahre lang ruhen lassen.

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