Bundeskanzler Olaf Scholz beim Treffen mit dem finnischen Ministerpräsidenten Petteri Orpo.(Berlin,14.07.23)
Quelle: ©Finnish Government CC2
Google
neu
Die Newsartikel wurden besser lesbar gestaltet.
Mehr erfahren
 |  14. Januar 2025, 20:42 Aufrufe: 185

WAHL 2025: Scholz gegen weitere Anhebung des Rentenalters

CHEMNITZ (dpa-AFX) - Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) spricht sich strikt gegen eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters aus. "Wenn man freiwillig länger weiterarbeiten möchte so wie ich, ist das möglich. Aber man sollte nicht gezwungen werden", sagte der 66-Jährige in Chemnitz. "Mit mir wird es eine weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters nicht geben." Seit 2012 steigt das reguläre Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre.

Anhören
Teilen
Feedback
Kopieren
ARIVA Newsletter

Die Rentenversicherung sei schon mehrfach totgesagt worden, habe aber alle großen Krisen des Landes überstanden, betonte der Sozialdemokrat. "Wir zahlen im Augenblick einen geringeren Rentenbeitrag als am Ende der Regierungszeit von Helmut Kohl." 1998 lag der Beitrag über 20 Prozent, derzeit bei 18,6 Prozent.

Dass die Beiträge nicht so stark gestiegen seien wie von manchem befürchtet, liege daran, dass es deutlich mehr Erwerbstätige gebe, erklärte Scholz. Dazu habe auch die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland beigetragen.

Was in den vergangenen Jahren geholfen habe, müsse für die Zukunft beibehalten werden. Dazu müssten mehr Unternehmen bereit sein, arbeitslosen Menschen um die 60 noch eine Chance zu geben. Scholz sprach sich außerdem für mehr Tempo bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse aus. Die müsse vereinheitlicht und stärker digitalisiert werden.

Im Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Scholz ist Kanzlerkandidat der SPD./hum/DP/he

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.