VW-Emblem
Freitag, 14.02.2020 14:28 von | Aufrufe: 1159

vzbv weist Vorwürfe zurück: VW ließ Verhandlung scheitern

VW-Emblem ©Volkswagen AG

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Volkswagen (VW Aktie) die Schuld für die gescheiterten Verhandlungen über Entschädigungen für Dieselkunden gegeben. Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte vzbv-Chef Klaus Müller am Freitag in Berlin.

Am Freitagvormittag habe VW dem Verband noch ein Vergleichsangebot geschickt, nur wenige Minuten später habe man aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen erfahren. Die Gespräche seien anders als von VW verbreitet nicht an den Honorarforderungen der vzbv-Anwälte gescheitert.

Der vzbv vertritt in dem Gerichtsverfahren zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen. Man sei bereits nah an einer Einigung gewesen, sagten beide Seiten. Laut VW ging es dabei um eine Summe "in einer Größenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro"./tam/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz
HG8N3Z
Ask: 1,54
Hebel: 7,24
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HG8N3Z,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

120,25
-1,07%
Volkswagen AG Vz Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Volkswagen AG Vz Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News