Am heutigen Dienstag könnte VW laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP eine wichtige Hürde bei der Bewältigung des Abgasskandals in den Vereinigten Staaten nehmen: Ab 17 Uhr mitteleuropäischer Zeit prüft der Bundesrichter Charles Breyer in San Francisco die Vergleichsvorschläge, die VW zur Entschädigung der Besitzer von Drei-Liter-Diesel-Fahrzeugen ausgehandelt hat. Die von Volkswagen angestrebte Entschädigungssumme für die Zivilkläger beläuft sich auf umgerechnet rund 1,23 Milliarden Euro. Außerdem soll über eine Entschädigungszahlung des VW-Zulieferers Bosch an Autokäufer und Fahrzeughändler entschieden werden.
Die Entschädigung der Käufer von Drei-Liter-Fahrzeugen dürfte für VW die vorerst letzte große Belastung in den USA sein. Insgesamt soll der Abgasskandal VW in den Vereinigten Staaten laut Informationen des „Handelsblatts“ bisher rund 22 Milliarden Euro gekostet haben. Davon entfallen etwa 14 Milliarden Euro auf den Vergleich mit Käufern von Zwei-Liter-Fahrzeugen, dem der Bundesrichter Breyer im Oktober zugestimmt hatte.
In der hierzulande nach Vorwürfen des Ex-VW-Aufsichtsratschefs Ferdinand Piëch wieder angeheizten Debatte um den Abgasskandal des Wolfsburger Konzerns hat sich unterdessen VW-Chef Matthias Müller mit einem Brief an die Belegschaft gewandt. Laut dpa-Informationen beklagt Müller in der internen Mitteilung „gezielte Falschinformationen“, mit denen das Image des Konzerns in der Öffentlichkeit beschädigt werde. Die derzeit kursierenden „Spekulationen“ hätten dem VW-Chef zufolge „mehr mit einem falschen Filmdrehbuch zu tun als mit der Realität.“ Der ehemalige VW-Vorstandschef und Aufsichtsratvorsitzende Ferdinand Piëch hatte in der vergangenen Woche VW-Spitzenmanagern vorgeworfen, schon frühzeitig von den Manipulationen an Diesel-Motoren gewusst zu haben.
Kurzfristig positionieren in Volkswagen AG Vz | ||
VU4R86
| Ask: 2,77 | Hebel: 4,21 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.