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Mittwoch, 25.01.2017 14:27 von Svenja Thiel, ARIVA.DE Redaktion | Aufrufe: 4794

Vodafone vs. Telekom: Erster Erfolg im Mietkosten-Streit

Logo über einer Vodafone-Filiale in London. - © istockphoto.com / TonyBaggett

Vodafone konnte im Rechtsstreit um überhöhte Mietkosten für Kabelkanäle mit der Deutschen Telekom einen ersten Erfolg erzielen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies den Fall am Dienstag zurück an das Oberlandesgericht in Frankfurt, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Während sich die Aktie der Deutschen Telekom im Handel am Mittwoch davon zuletzt unbeeindruckt zeigte, ging es für die Vodafone-Aktie abwärts.

100 Millionen Euro sind zu viel – findet Vodafone

Vodafone wirft der Deutschen Telekom überhöhte Mietforderungen für ihre Kabelkanäle vor. Das Dax-Unternehmen besitzt Kabelkanäle, in denen auch Breitbandleitungen verlaufen. Diese hatte Vodafone der Deutschen Telekom im Jahr 2003 abgekauft und zahlt dafür 100 Millionen Euro Miete im Jahr. Diesen Preis hält Vodafone allerdings für zu hoch und klagte bereits vor dem Landesgericht sowie dem Oberlandesgericht in Frankfurt. Vor beiden Instanzen scheiterte die Klage. Das Oberlandesgericht begründete seine Entscheidung mit einer Verbindung zwischen Kauf- und Mietpreis. Eine Änderung des Mietpreises würde einer nachträglichen Änderungen des Kaufpreises gleichkommen, weshalb der beklagten Telekom kein Missbrauch zur Last gelegt werden könne.

Es kommt auf den Einzelfall an

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes widersprach dieser Auffassung nun jedoch und verwies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Auch die Miete würde nach Ansicht des Gerichtshofs der Missbrauchskontrolle unterliegen, denn Vodafone sei auf die gemieteten Kabelkanäle angewiesen. Vodafone argumentiert, dass das Unternehmen keine Möglichkeiten habe, die Breitbandkanäle anderweitig unterzubringen, weshalb die Deutsche Telekom mit einem überhöhten Mietpreis ihre marktbeherrschende Stellung missbrauche. Aus diesem Grund fordert Vodafone die Rückzahlung eines Teils der in der Vergangenheit gezahlten Beträge und eine Freistellung von der Verpflichtung mehr als einen bestimmten Betrag im Jahr an die Deutsche Telekom zu zahlen. Dem Bundesgerichtshof zufolge müsse im Einzelfall geklärt werden, ob ein missbräuchliches Verhalten vorliege. Dazu gehöre es auch Vertragsabsprachen, die jeweiligen Umstände des Zustandekommens, weitere Entwicklungen und die Reaktionen der beteiligten Parteien zu berücksichtigen.

Die Miete von derzeit 100 Millionen Euro im Jahr errechnet sich aus einem Mietpreis von jährlich 3,41 Euro pro Meter Kabelkanal. Die Bundesnetzagentur hatte der Deutschen Telekom aufgetragen, den anderen Wettbewerbern Zugang zu ihren Kabelkanälen zu ermöglichen und die Miete für ein Viertel eines Kabelkanalrohrs im Jahr 2010 auf 1,44 Euro pro Meter festgelegt. In einem nächsten Schritt im Jahr 2011 wurde der Preis dann nochmal auf 1,08 Euro pro Meter gesenkt.

Börse: Telekom unbeeindruckt, Vodafone im Minus

Der Teilerfolg von Vodafone hatte am Mittwoch kaum Auswirkungen auf die Aktie der Deutschen Telekom. Am frühen Nachmittag notierte die Aktie des Dax-Unternehmens mit 0,40 Prozent leicht im Plus bei 16,255 Euro. Für die Aktie von Vodafone ging es dagegen abwärts. Zuletzt notierte sie mit zwei Prozent recht deutlich im Minus.

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