Die Außenansicht des Google-Standorts in Hamburg.
Donnerstag, 04.06.2020 17:34 von | Aufrufe: 488

VG Media zieht Google-Klage nach 'altem' Leistungsschutzrecht zurück

Die Außenansicht des Google-Standorts in Hamburg. © Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

BERLIN (dpa-AFX) - Die Verwertungsgesellschaft VG Media will nicht weiter auf der Basis des derzeit noch gültigen Presseleistungsschutzrechts in Deutschland gegen Google (Alphabet A Aktie) vorgehen. In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin habe man den Verzicht auf die Klage erklärt, teilte die Gesellschaft am Donnerstag in Berlin mit.

Die VG Media zieht damit die Konsequenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der EuGH hatte im vergangenen September entschieden, dass das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage nicht anwendbar ist, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte.

Es sei nun zu erwarten gewesen, dass auch das Landgericht Berlin zu der Einschätzung komme, dass das deutsche Presseleistungsschutzrecht nicht anwendbar sei, heißt es in der Mitteilung der VG Media. Mit dem Klageverzicht vermeide man weitere Kosten für einen Prozess, der auf Basis der EuGH- und LG Berlin-Entscheidungen wenig aussichtsreich erscheine.

Die VG Media hatte die Feststellung beantragt, dass die Google LLC durch die Einbindung von Presseerzeugnissen in ihre Angebote die Leistungsschutzrechte von Presseverlegern verletze. Darüber hinaus wollte die VG Media in dem Verfahren herausbekommen, welche Umsätze Google in Deutschland erzielt, um daraus Schadenersatzansprüche berechnen zu können.

Den fast sieben Jahre dauernden Rechtsstreit mit Google will die VG Media aber nicht beenden. "Das Klageverfahren vor dem Landgericht betrifft allein die Vergangenheit", heißt es in der Mitteilung der Verwertungsgesellschaft. Seit dem Erlass der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt im Mai 2019 sei für alle EU-Mitgliedsstaaten der Erlass eines Presseleistungsschutzrechts innerhalb von zwei Jahren, bis spätestens zum 7. Juni 2021, verbindlich. Während in Deutschland die Umsetzung noch ausstehe, habe der französische Gesetzgeber diese Vorgabe bereits im Oktober 2019 erfüllt.

In dem Konflikt geht es um die Frage, in welchem Umfang Google in Diensten wie Google News und in der Google Suche Inhalte von Presseverlagen ohne eine Lizenzierung der Inhalte anzeigen darf. Die durch die VG Media vertretenen Verlage werfen dem Internet-Konzern dabei ein kartellrechtswidriges Verhalten vor. Google weist diese Vorwürfe zurück und argumentiert, dass man den Verlagen hohe Einnahmen beschere, weil man mit den "Snippets" Besucherströme auf die Verlagsangebote im Web leite, die viel Geld wert seien./chd/DP/stw


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