Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 06.12.2022 11:44 von | Aufrufe: 681

Verteidigung im PIM-Prozess: Maximal fünf Jahre und neun Monate Haft

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

DARMSTADT (dpa-AFX) - Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM hat die Verteidigung am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren und neun Monaten für den angeklagten Ex-Geschäftsführer gefordert. Sie beantragte zudem die Aussetzung des Haftbefehls gegen den 51-Jährigen. Er habe das ihm Vorgeworfene eingeräumt und nicht versucht, die Verantwortung auf andere abzuschieben, hieß es im Plädoyer der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens aus dem südhessischen Heusenstamm schweren Betrug und Geldwäsche vor. In ihrem Plädoyer forderte sie eine Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren. Bei der Geldwäsche sieht die Verteidigung höchstens eine Leichtfertigkeit, aber keinen Vorsatz. Am kommenden Dienstag soll das Urteil gesprochen werden.

Die PIM Gold (Goldkurs) GmbH soll von 2016 bis September 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese dann aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein. Der Ex-Geschäftsführer sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft./opi/DP/nas


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News