Verleger wollen EU-Kommission gegen Google unterstützen

Freitag, 22.12.2017 16:28 von Handelsblatt - Aufrufe: 137

Die EU-Kommission hat gegen Google (Alphabet A Aktie) die Rekord-Kartellstrafe von 2,42 Milliarden Euro verhängt. Dagegen klagt der IT-Konzern nun. Die deutschen Verleger unterstützen die EU-Kommission in dem Verfahren formell.

Die beiden großen Verlegerverbände in Deutschland wollen die EU-Kommission formell im Grundsatzverfahren gegen Google unterstützen. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben beantragt, im Verfahren zur Bußgeldentscheidung der EU-Kommission gegen das US-Unternehmen als Streithelfer auf Seiten der Kommission beitreten zu können. Das teilten BDZV und VDZ am Freitag mit. Der Antrag wurde beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Union (EuG) gestellt.

Die Brüsseler Kommission hatte wegen der Produktanzeigen in Google-Suchergebnissen im Juni eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden Euro gegen das Unternehmen verhängt. Die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager wirft dem Internet-Konzern unfairen Wettbewerb vor: Er habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht. Google zog gegen die Kartellstrafe vor Gericht. „Jetzt kommt es darauf an, diese historische Entscheidung wirksam gegen die aus unserer Sicht unbegründeten Einwände von Google zu verteidigen“, so VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.

Die Bußgeldentscheidung hat nach Ansicht der Verbände historische Tragweite, weil sie erstmals feststelle, dass marktbeherrschende Online-Dienste, die den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollierten, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssten. „Die Entscheidung der Kommission gegen Google ist von erheblicher Bedeutung für unsere ganze Branche“, so BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Den Verlegerverbänden geht es nach ihren Angaben um einen diskriminierungsfreien Zugang von Verbrauchern zu den relevantesten Informationsquellen. Sie hätten daher schon 2009 formell auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das aktuelle Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.

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