Die Frau arbeitete seit 2019 bei McDonalds. Im Dezember 2023 verwehrte ihr eine muslimische Arbeitskollegin den Zugang zur Damenumkleide und soll sie dabei diskriminierend beleidigt haben. Daraufhin wendete sich die Betroffene an ihre Vorgesetzten, bekam ihren Schilderungen zufolge aber dort keine Unterstützung.
Eine Konzernvertreterin gab vor Gericht an, gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen gesucht zu haben - auch, was den konkreten Zugang zur Damenumkleide anbelange. Zudem habe McDonalds finanzielle Unterstützungsangebote etwa für die künstlerische Tätigkeit der Klägerin gemacht. Auch habe das Unternehmen angeboten, Geld zum Beispiel an queere Organisationen zu spenden.
Nach Darstellung der Frau handelte es sich dabei aber vor allem um Versuche der PR-Abteilung des Konzerns, etwa über ein gemeinsam produziertes Video das eigene Image wiederherzustellen. Mit der Vereinbarung sind sämtliche weiteren rechtlichen Ansprüche in dem Fall erloschen./maa/DP/zb
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