Der McDonalds-Schriftzug über einer Filiale in London.
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 |  16. Januar 2025, 16:46 Aufrufe: 147

Vergleich bei Diskriminierungsklage gegen McDonalds

BERLIN (dpa-AFX) - Im Diskriminierungsprozess einer Transfrau gegen die Fastfood-Kette McDonalds haben sich beide Seiten vor dem Berliner Arbeitsgericht auf einen Vergleich geeinigt. Die nach wie vor angestellte Betroffene scheidet demnach Ende April aus dem Konzern aus, bis dahin ist sie freigestellt. Der Konzern zahlt ihr dafür eine zu versteuernde Abfindung von 16.500 Euro. Um eine Entschädigungszahlung handelt es sich indes nicht. Das hatte die Klägerin, die als Kylie Divon auch künstlerisch tätig ist, ursprünglich gefordert. Ein vorheriger Gütetermin war ohne Einigung verlaufen.

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Die Frau arbeitete seit 2019 bei McDonalds. Im Dezember 2023 verwehrte ihr eine muslimische Arbeitskollegin den Zugang zur Damenumkleide und soll sie dabei diskriminierend beleidigt haben. Daraufhin wendete sich die Betroffene an ihre Vorgesetzten, bekam ihren Schilderungen zufolge aber dort keine Unterstützung.

Eine Konzernvertreterin gab vor Gericht an, gemeinsam mit allen Beteiligten nach Lösungen gesucht zu haben - auch, was den konkreten Zugang zur Damenumkleide anbelange. Zudem habe McDonalds finanzielle Unterstützungsangebote etwa für die künstlerische Tätigkeit der Klägerin gemacht. Auch habe das Unternehmen angeboten, Geld zum Beispiel an queere Organisationen zu spenden.

Nach Darstellung der Frau handelte es sich dabei aber vor allem um Versuche der PR-Abteilung des Konzerns, etwa über ein gemeinsam produziertes Video das eigene Image wiederherzustellen. Mit der Vereinbarung sind sämtliche weiteren rechtlichen Ansprüche in dem Fall erloschen./maa/DP/zb


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