Ein VW Golf GTE.
Mittwoch, 20.02.2019 15:02 von | Aufrufe: 1434

Verfahren zur VW-Porsche-Übernahme: Befangenheitsantrag abgewiesen

Ein VW Golf GTE. © Volkswagen AG

CELLE/HANNOVER (dpa-AFX) - Im Verfahren um die Folgen der angestrebten Übernahme von VW durch die Porsche-Holding Porsche SE hat das Oberlandesgericht Celle den Befangenheitsantrag gegen den Senat abgewiesen. Der Antrag sei unbegründet, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgewordenen Beschluss.

Das Musterverfahren wird erneut verschoben. Die mündliche Verhandlung soll früheren Angaben des Gerichts zufolge erst am 26. März weitergehen. Dies galt vorbehaltlich der Entscheidung zu dem Befangenheitsgesuch eines Verfahrensbeteiligten gegen die drei Mitglieder des Senats.

Seit Beginn der Verhandlung vor über einem Jahr hatte sich das Verfahren bereits mehrfach verzögert - auch wegen mehrerer Befangenheitsanträge der klagenden Aktionäre gegen die Richter. Erst Ende Oktober lehnte das Gericht einen erneuten Antrag gegen die Senatszusammensetzung ab.

Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche SE (PSE) und Volkswagen (VW Aktie) vor über zehn Jahren. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, verschuldete sich dafür aber in Milliardenhöhe. Es gab Kursturbulenzen, Anleger verloren viel Geld. Später schluckte VW seinerseits das operative Geschäft von Porsche. Das Musterverfahren des Oberlandesgerichts Celle ist wegen des größeren Platzbedarfs nach Hannover verlagert worden./tst/DP/jha


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