BERLIN (dpa-AFX) - Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten sollen künftig zügiger zum Abschluss kommen. Das ist das Ziel einer Reform der Verwaltungsgerichtsordnung, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Verwaltungsgerichte kontrollieren das Handeln der Behörden.
Für dich zusammengefasst:
Reform der Verwaltungsgerichtsordnung wurde beschlossen.
Verfahren vor Verwaltungsgerichten dauern im Schnitt 14 Monate.
Zwangsgeld bei Nichteinhaltung kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Dabei kann es etwa um Streitigkeiten über Baugenehmigungen gehen, um die Zuteilung eines Studienplatzes, das Verbot einer Demonstration oder das Recht auf Asyl. Im Schnitt dauerten solche Verfahren zuletzt bundesweit rund 14 Monate, wobei es große Unterschiede in der Verfahrensdauer zwischen den Bundesländern gibt.
Entscheidung durch einen Richter oder eine Richterin
Um eine Beschleunigung zu erreichen, sollen künftig mehr Entscheidungen durch Einzelrichter getroffen werden können. Auch sollen die Verwaltungsgerichte Klagen notorischer Querulanten, die zwar oft aussichtslos sind, aber dennoch Kapazitäten binden, besser begegnen können. Die Verwaltungsgerichte sollen ein offensichtlich aussichtsloses und rechtsmissbräuchliches Verfahren künftig erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses betreiben müssen.
Widerspruch beim Amt per E-Mail
Ein Widerspruch ist in der Regel der erste Schritt, um sich gegen einen Verwaltungsakt zur Wehr zu setzen. In manchen Bundesländern darf man zudem erst klagen, wenn es vorher ein Widerspruchsverfahren gab. Gegen eine behördliche Entscheidung soll künftig auch einfach per Mail Widerspruch eingelegt werden können, sofern die Behörde einen entsprechenden Zugang anbietet. Bisher geht das nur mit besonderen elektronischen Hürden, etwa einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Die Verwaltungsgerichte sollen zudem bessere Möglichkeiten an die Hand bekommen, um Entscheidungen gegen staatliche Stellen durchzusetzen. Wenn etwa eine Stadt oder ein Bundesland hier nicht wie gefordert mitwirkt, soll künftig ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro fällig werden. Bislang liegt die maximale Höhe bei 10.000 Euro.
Über das Vorhaben müssen Bundestag und Bundesrat noch entscheiden./abc/DP/jha
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