Die Logos verschiedener Social Media-Anbieter auf einem Smartphone.
Freitag, 07.10.2022 05:45 von | Aufrufe: 726

Verfahren um Twitter-Übernahme Musks gestoppt - Frist bis 28. Oktober

Die Logos verschiedener Social Media-Anbieter auf einem Smartphone. © bigtunaonline / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images

DELAWARE (dpa-AFX) - Nach Elon Musks überraschendem neuen Bekenntnis zum Kauf von Twitter ist das Gerichtsverfahren um die Übernahme vorerst gestoppt worden. Das entschied die zuständige Richterin Kathleen McCormick (McCormick Aktie) am Donnerstag (Ortszeit). Damit ist auch der für den 17. Oktober angesetzte Prozess zunächst vom Tisch. Allerdings stellte McCormick die Verfahrenspause unter klare Bedingungen: Wenn Musk die rund 44 Milliarden Dollar (Dollarkurs) (45 Mrd Euro) teure Übernahme des Kurznachrichtendienstes bis zum 28. Oktober nicht abgeschlossen hat, müssen sich die Streitparteien auf einen neuen Prozess im November einstellen.

Musk hatte am Dienstag überraschend seine ursprüngliche Offerte für Twitter bestätigt und damit den Weg für eine spektakuläre Wende in dem zähen Übernahmestreit geebnet. Der Tesla -Chef hatte die Kaufvereinbarung vom April eigentlich im Juli für ungültig erklärt, weil Twitter angeblich falsche Angaben zur Anzahl von Fake-Accounts auf seiner Plattform gemacht habe. Das Unternehmen pochte jedoch auf die Einhaltung des Kaufvertrags und zog vor Gericht. Eigentlich war für Mitte Oktober ein fünftägiger Prozess in Delaware angesetzt.

Trotz Musks Sinneswandel sind die Fronten weiter verhärtet. Der Starunternehmer und Twitter streiten immer noch um wichtige Details, die geklärt werden müssen, um den Deal in trockene Tücher zu bringen. Statt einer Annäherung gab es zuletzt neue Attacken, so dass Ungewissheit um den Abschluss der Transaktion bleibt. Musks Anwälte beantragten am Donnerstag das Verfahren zu stoppen und den Prozess zu streichen. Twitter reichte umgehend einen Gegenantrag ein, in dem das Unternehmen dies mit deutlichen Worten ablehnte. Die Richterin setzte den Streitparteien daraufhin eine Frist zur Klärung der Differenzen.

Musk hält sich nach Ansicht von Twitter bislang weiter eine Hintertür zum Ausstieg aus dem Deal offen, indem er die Übernahme von der Finanzierung abhängig macht. Das Unternehmen ist misstrauisch und will den Abschluss zunächst weiter absichern, bevor der Rechtsstreit ganz beigelegt wird. Musk ging unterdessen schon wieder auf Konfrontationskurs: "Twitter lässt ein Ja nicht als Antwort gelten", heißt es im Gerichtsantrag. "Erstaunlicherweise bestehen sie darauf, das Verfahren fortzusetzen". Damit gefährde Twitter den Deal und setze die Interessen der eigenen Aktionäre aufs Spiel.

Die Anwälte der Online-Plattform machten im Gegenantrag deutlich, Musk nach seinen monatelangen Manövern zur Absage des Kaufs nicht mehr zu trauen. Das Hindernis sei nicht, dass Twitter kein "Ja" als Antwort akzeptiere, sondern dass Musk sich noch immer weigere, zu seinen vertraglichen Kaufverpflichtungen zu stehen. Musk wolle einen Plan durchsetzen, der es ihm auf Basis bestimmter Vorbehalte erlaube, den Abschluss des Deals beliebig hinauszuzögern und sich Rechtssicherheit für den Fall eines Scheiterns zu verschaffen./hbr/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Tesla
ME72YY
Ask: 0,57
Hebel: 4,24
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME72YY,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

150,20
-0,50%
Tesla Chart
-  
0,00%
Twitter Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Tesla Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.