Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Mittwoch, 12.04.2017 05:52 von | Aufrufe: 234

Verbraucherschützer macht Bausparern nach BGH-Urteil etwas Hoffnung

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

STUTTGART (dpa-AFX) - Im Streit um Bausparverträge wollen sich Verbraucherschützer nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof nicht geschlagen geben. Das Gericht hatte im Februar geurteilt, dass die mehr als 250 000 Kündigungen von relativ gut verzinsten Altverträgen rechtmäßig sind. Dieses Urteil gelte aber nicht pauschal für alle Altverträge, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bestimmte Bonusverträge, bei denen Kunden neben Guthabenzinsen noch eine Extrazahlung bekommen, könnten aus dem pauschalen Anwendungsbereich des Urteils herausfallen. Daher müssten wohl mehrere Tausend Kündigungen zurückgenommen werden, sagt Nauhauser./wdw/DP/stk


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