Verbraucherschützer knöpfen sich Kauf-Knopf vor

Donnerstag, 15.09.2016 18:40 von Handelsblatt - Aufrufe: 161

Alltagsartikel auf Knopfdruck nachbestellen, bevor sie zur Neige gehen. Das ist die Idee hinter Amazons Dash-Button. Verbraucherschützer sehen aber gleich mehrere Rechtsverstöße. Amazon (Amazon Aktie) weist die Vorwürfe zurück.

Verbraucherschützer nehmen Amazons Kauf-Knopf, den sogenannten Dash-Button, ins Visier. Die Verbraucherzentrale NRW hat den weltgrößten Online-Händler deshalb abgemahnt und will die jüngste Innovation des US-Konzerns nun gerichtlich stoppen, wie sie am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte.

Sie sieht eine ganze Reihe rechtlicher Probleme beim neuen Knopf. Der Dash-Button soll in Haushalten auf Knopfdruck Online-Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: etwa Waschmittel oder Toilettenpapier.

Es fehle aber der Hinweis, dass per Knopfdruck eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst werde. Auch werde dem Kunden der Preis erst im Nachhinein mitgeteilt. Im Kleingedruckten behalte sich Amazon sogar vor, den Preis und die Versandkosten für das jeweils ausgesuchte Produkt zu ändern.

Preissteigerungen sollen den Kunden nur bei Aufschlägen „um mehr als zehn Prozent“ gesondert mitgeteilt werden. Amazon räume sich sogar das Recht ein, statt des bestellten Produkts Ersatzartikel zu versenden.

Zwar verschicke die App eine Push-Nachricht, sobald der Knopf gedrückt wurde. Wer es aber versäume, binnen 15 Minuten zu stornieren, habe den Kauf rechtsverbindlich getätigt. „Das wirft die Frage auf, was ist, wenn unbefugte Dritte oder kleine Kinder den Knopf drücken“, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale am Donnerstag. Die Kunden könnten ihr Smartphone schließlich nicht ständig im Blick behalten.

Amazon argumentiert, dass die Details der Bestellung im Browser oder der App festgelegt werden. Dort werde auch über die Preise informiert und der Hinweis auf die kostenpflichtige Bestellung gegeben. Außerdem könnten die mit dem Dash-Button bestellten Waren kostenfrei zurückgesendet werden.

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