SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Bayer (Bayer Aktie)
Am Urteil, dass Bayer für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften muss, ändert die Entscheidung nichts. Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup für sein Leiden verantwortlich gemacht. Die Geschworenen hatten ihm zunächst gut fünf Millionen Dollar Schadenersatz und 75 Millionen Dollar an Strafschadenersatz zugesprochen. Letzterer wird im US-Recht als Zusatzsanktion bei besonders schweren Entschädigungsfällen verhängt.
Bayer hatte das ursprüngliche Urteil vom März angefochten und Anträge gestellt, das Verfahren in einem neuen Prozess aufzurollen oder die Strafzahlung zu senken. Der Dax-Konzern ist in den USA mit über 13 400 Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren von Monsanto-Produkten konfrontiert. Die ersten drei Prozesse endeten für Bayer mit Niederlagen. Der Fall Hardeman war der zweite Fall, der verhandelt wurde. Auch beim ersten wurde die Strafe später stark verringert.
Die Urteile können so oder so noch vor Berufungsgerichten in höheren Instanzen angefochten werden. Meist werden solche Massenklagen in den USA aber ohnehin früher oder später mit einem Vergleich beigelegt. Richter Chhabria, bei dessen Gericht in San Francisco mehrere Hundert Klagen gebündelt sind, hat die Streitparteien bereits zu einer gütlichen Einigung gedrängt und eine Prozesspause verordnet. Zuletzt war der US-Staranwalt Ken Feinberg als Schlichter bestellt worden./hbr/DP/he
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