Portrait von Joe Biden dem Präsidenten der Vereinigten Staaten
Freitag, 18.11.2016 23:04 von | Aufrufe: 2173

US-Präsident soll über Aixtron-Übernahme durch chinesische GCI entscheiden

Portrait von Joe Biden dem Präsidenten der Vereinigten Staaten ©public domain

AACHEN (dpa-AFX) - Der Streit um die Übernahme des Spezialmaschinenbauers Aixtron durch ein chinesisches Unternehmen landet nun auf dem Schreibtisch des US-Präsidenten Barack Obama. Wie Aixtron am späten Freitagabend mitteilte, hat die prüfende US-Behörde für Auslandsinvestitionen keine abschließende Freigabeentscheidung treffen wollen, da sie ungelöste US-nationale Sicherheitsbedenken als Hindernis sieht. Daher habe sie den Fall zur Entscheidung an den US-Präsidenten weiter verwiesen und wolle ihm gleichzeitig empfehlen, keine Freigabe zu erteilen. Dieser habe nun 15 Tage Zeit für die Entscheidung.

Die Empfehlung der US-Behörde an Aixtron und die chinesische Grand Chip Investment, dass Vorhaben aufzugeben lehnten beide Unternehmen ab. Vielmehr wollten sie weiterhin nach Lösungswegen suchen, um die Übernahme doch noch in trockene Tücher zu bringen./stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter abwärts?

Kurzfristig positionieren in Aixtron SE
ME9C24
Ask: 12,52
Hebel: 4,48
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
Morgan Stanley
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: ME9C24,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

21,60
-3,70%
Aixtron SE Chart
Aixtron SE Namensaktie Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Aixtron SE Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News