Unbegrenzter Widerruf bei Autokrediten erlaubt

Montag, 30.07.2018 20:13 von Handelsblatt - Aufrufe: 832

Ein Formfehler macht’s möglich: Ein Autokäufer darf seinen Darlehensvertrag widerrufen, ohne Ersatz für die Abnutzung zu leisten.

Wird der Traum aller Autobesitzer doch noch Wirklichkeit? Das Landgericht (LG) Hamburg hat erstmals geurteilt (Az. 330 O 145/18), dass ein Autofahrer, der seinen Kredit erfolgreich widerrufen hat, keinen sogenannten Nutzungswertersatz zahlen muss.

Das heißt: Er gibt sein Fahrzeug ab und erhält im Gegenzug die Anzahlung und geleisteten Raten von der Bank zurück. Dafür, dass er das Auto in der Zwischenzeit fuhr und es entsprechend abnutzte, muss er keine Entschädigung leisten. Das Urteil könnte Schule machen, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist.

Über den sogenannten Widerrufsjoker traten bereits Hunderttausende Verbraucher von Immobiliendarlehen und Lebensversicherungen zurück, zuletzt auch von Autokrediten. Insbesondere Dieselfahrer, die vom Abgasskandal und von Fahrverboten betroffen sind, erkennen hier eine Chance, ihr stark an Wert verlorenes Fahrzeug loszuwerden.

Basis für den nachträglichen Widerruf sind Formfehler in den Verträgen. Diese führen dazu, dass die übliche 14-tätige Widerrufsfrist nie eingesetzt hat. Folglich können die Verträge auch noch nach Jahren rückabgewickelt werden. Erste Gerichte haben Fehler in den Darlehensunterlagen von Autobanken bestätigt und die Rückabwicklung angeordnet – bisher jedoch immer verbunden mit der durch den Kunden zu leistenden Entschädigung.

Anwälte glauben, dass diese Entschädigung bei Verträgen, die nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, wegen einer Gesetzesänderung wegfällt. Ihre Sicht hat das Gericht nun bestätigt. Im Hamburger Fall erhält der Besitzer eines Hyundai Santa Fee nun von einer Société-Générale-Tochter, der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, sein gesamtes Geld ohne Abzüge zurück. „Man kann insofern von einer Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen“, meint Klägeranwalt Peter Hahn.

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