BERLIN (dpa-AFX) - Das europäische Urteil zu Schadstoffmessungen stärkt aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe das Recht von Stadtbewohnern auf saubere Luft. Die Hoffnung der Bundesregierung und einiger Länder, Standorte von Messstationen in Frage zu stellen, sei endgültig gescheitert, sagte Geschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch. Städte und Länder müssten nun für die Einhaltung der Grenzwerte handeln und könnten nicht länger durch "absurde Mittelwertbildungen" die Belastung der städtischen Atemluft schönrechnen. Resch bekräftigte die Forderung nach Hardware-Nachrüstungen älterer Diesel-Autos.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gelten beim Messen von Luftschadstoffen strenge Vorgaben. Schon das Überschreiten von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Die Linke-Verkehrspolitikerin Ingrid Remmers sagte: "Nicht die Grenzwerte sind in Frage zu stellen, sondern die Besetzung des Verkehrsministerpostens." Die Taktik von Ressortchef Andreas Scheuer (CSU), Grenzwerte anzuzweifeln und Messgeräte hin- und herzuschieben, sei gescheitert.
Der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic sagte dagegen, nun müsse man noch mehr hinterfragen, wie in Deutschland gemessen werde. Die Bundesregierung müsse aus dem Urteil Konsequenzen ziehen und die Messvorschriften bundesweit vereinheitlichen. "Wenn weiterhin nicht gehandelt wird, kommen sonst noch mehr unnötige Fahrverbote."/sam/DP/men
Kurzfristig positionieren in BMW St | ||
HG9GQA
| Ask: 3,06 | Hebel: 4,04 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.