Übernahmeangebot: Übernahmeangebot;

Freitag, 24.03.2017 18:50 von DGAP - Aufrufe: 436

 
 Zielgesellschaft: BHS tabletop Aktiengesellschaft; Bieter: BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft
 
 WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes gemäß § 10 Abs. 1 und 3 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft Sendlinger Straße 10 80331 München eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 232184 Zielgesellschaft: BHS tabletop Aktiengesellschaft Ludwigsmühle 1 95100 Selb eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 98 ISIN: DE0006102007 | WKN: 610200 Angaben der Bieterin: Die BHS Verwaltungs Aktiengesellschaft (die 'Bieterin') hat heute entschieden, den Aktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der BHS tabletop Aktiengesellschaft (die 'BHS-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 14,20 je BHS-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Die Angebotsunterlage und weitere Mitteilungen bezüglich des Übernahmeangebots werden im Internet unter http://www.bhs-angebot.de veröffentlicht. Weitere Informationen: Die Bieterin hat am 24. März 2017 einen Aktienkaufvertrag mit den Mehrheitsaktionären der BHS tabletop Aktiengesellschaft, der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München, der Deutsche Bank Aktiengesellschaft und der proHeq GmbH, sowie weitere Aktienkaufverträge mit Aktionären zum Erwerb von insgesamt 2,936,580 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (entsprechend 86,05% des Grundkapitals und der Stimmrechte) der BHS tabletop Aktiengesellschaft abgeschlossen. Der Vollzug der oben genannten Aktienkaufverträge steht unter der Bedingung der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die zuständigen Behörden. Das Angebot erfolgt ausschließlich zu den noch in der Angebotsunterlage mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen. Sämtliche Anteile an der Bieterin werden durch die Serafin 13. Verwaltungs GmbH gehalten. Wichtige Hinweise: Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von BHS-Aktien. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der BHS tabletop AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung), erfolgen. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt werden. Die Aktionäre der BHS tabletop Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich, dass eine etwaige Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diese befolgen. München, 24. März 2017 BHS Verwaltungs AG Ende der WpÜG-Meldung 24.03.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Berlin, Düsseldorf und München; Freiverkehr in Stuttgart
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