BERLIN (dpa-AFX) - Der Taxi-Konkurrent Uber
Vergangene Woche hatte das Landgericht Frankfurt einer Unterlassungsklage einer Vereinigung von Taxizentralen stattgegeben und die bisherige Vorgehensweise von Uber in Deutschland für unzulässig erklärt.
Uber arbeitet in Deutschland - anders als in anderen Ländern - mit Mietwagen-Unternehmen zusammen, von denen die Aufträge ausgeführt werden. Das Unternehmen sieht sich selbst nur als Betreiber einer Vermittlungsplattform. Das Gericht entschied aber, dass Uber mit dem bisherigen Modell auch selbst eine Mietwagenkonzession benötige, da der Fahrdienst-Vermittler zum Beispiel die Preise festlege. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass Uber die Einhaltung einiger Regeln durch die Mietwagen-Unternehmen nicht ausreichend kontrolliere.
"Wir haben unser Vermittlungsmodell komplett neu aufgesetzt, um den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt zu entsprechen", sagte Uber-Deutschlandchef Christoph Weigler der Deutschen Presse-Agentur./so/DP/zb
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