Trump gewinnt Prozess um Äußerungen bei Twitter

Mittwoch, 11.01.2017 12:20 von Handelsblatt - Aufrufe: 120

Ein Urteil für Donald Trump: Die Behauptungen bei Twitter gegenüber einer Beraterin fallen unter die freie Meinungsäußerung, entschied ein Gericht. Der zukünftige US-Präsident hatte sie als „Dummerchen“ bezeichnet.

In einem Prozess um Beschimpfungen im sozialen Netzwerk Twitter hat eine New Yorker Richterin zugunsten des künftigen US-Präsidenten Donald Trump entschieden. Sie urteilte am Dienstag (Ortszeit) in einem konkreten Fall, in dem Trump eine Politberaterin zwar mit seinen Tweets verletzt habe – seine Aussagen aber der freien Meinungsäußerung unterlägen.

Hintergrund ist ein Auftritt der Beraterin Cheryl Jacobus im Fernsehprogramm des Senders CNN vom Februar, bei dem sie sagte, die Finanzierung von Trumps Wahlkampfkampagne sei nicht transparent. Danach hatte Trump unter anderem getwittert, sie habe um einen Job in seinem Team „gebettelt“, außerdem sei sie ein „Dummerchen“. Jacobus hatte vor Gericht argumentiert, diese falschen Behauptungen seien rufschädigend gewesen.

Die Richterin urteilte, Trumps Tweets seien zwar maßlos und hätten beabsichtigt, die Klägerin herabzuwürdigen. Sie hätten sie aber nicht darin behindert, ihren Job als Beraterin und politische Kommentatorin auszuüben.

Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.

Werbung

Mehr Nachrichten kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.




Kurse

-  
0,00%
Twitter Chart