WEIMAR (dpa-AFX) - Thüringen will 30 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr für die immensen Sicherungskosten für stillgelegte DDR-Bergwerke geradestehen. Der juristische Streit um jährliche Zahlungen in Millionenhöhe an den hessischen Kali-Konzern K+S
Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte Thüringen mit einem Urteil von 2015 untersagt, die Zahlungen für die Arbeiten in den Gruben in Südthüringen auf 409 Millionen Euro zuzüglich 20 Prozent zu begrenzen. Dieses Geld ist bereits an K+S geflossen. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte das Land Berufung ein. Ob das Oberverwaltungsgericht in dem aufwendigen Verfahren noch am Donnerstag ein Urteil fällt, ist offen.
Die Sicherungsarbeiten in den stillgelegten Gruben sind nötig, um riesige unterirdische Hohlräume, die bei der Kali-Förderung in der DDR entstanden, zu stabilisieren und so Senkungen oder gar Bergschläge zu verhindern. Dabei war es zu einer Kostenexplosion gekommen, weil in die Grube Springen Lauge eindringt und abgepumpt werden muss./rot/DP/mis
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