Paris aus der Luft.
Montag, 07.11.2016 04:47 von | Aufrufe: 960

'SZ': Unternehmen fordern Einhaltung des Pariser Klima-Abkommens

Paris aus der Luft. pixabay.com

BERLIN (dpa-AFX) - Vor neuen Ressortverhandlungen über den deutschen Klimaschutzplan fordern knapp 40 Unternehmen von der Bundesregierung ein Einhalten gegebener Klimazusagen. "Für Unternehmen und Investoren ist von hoher Bedeutung, dass der Klimaschutzplan eindeutige Signale gibt, dass die in Paris gemachten Zusagen umgesetzt werden", heißt es in einem Aufruf, über den die "Süddeutsche Zeitung" (Montag) berichtet. Für die einzelnen Wirtschaftsbereiche wie Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Bau seien jeweils klare Klimaziele mit Vorgaben über den zulässigen Kohlendioxidausstoß bis 2030 nötig. Dies sei entscheidend, "damit sich Unternehmen auf die Zukunft vorbereiten können".

Ziel müsse der "zügige Umstieg auf 100 Prozent erneuerbare Energien" sein, fordern die Unternehmen. Ein solcher Plan könne "weltweit Ausstrahlung entfalten und wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands in den nächsten Jahrzehnten beitragen". Zu den Unterzeichnern des Aufrufs zählen dem Bericht zufolge die Commerzbank (Commerzbank Aktie), der Baukonzern Hochtief, die Energieversorger EnBW und MVV Energie, der Handelsriese Metro, die Deutsche Telekom und die Sportartikler Adidas (adidas Aktie) und Puma./sk/DP/stk


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

13,855
-0,18%
Commerzbank Chart
21,77
+0,09%
Deutsche Telekom Chart
EnBW Energie Baden-Württemberg AG Realtime-Chart
103,70
-0,48%
Hochtief AG Chart
30,80
0,00%
MVV Energie AG Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Commerzbank Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News